Was in der Sprache der Juristen „Gewalt über eine Lichtquelle an einer Waffe ausüben“ heißt, meint in diesem Fall: Ein Jäger hat eine starke Taschenlampe an seiner Flinte befestigt. Sich damit quasi eine verbotene Waffe gebastelt. Und damit gegen das Waffengesetz verstoßen. Weshalb er jetzt auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Salzungen sitzt und der Staatsanwalt ihm vorsätzlichen Besitz einer Waffe vorwirft.