Suhl - Das Bundesteilhabegesetz ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik. Es geht von einem neuen Behinderungsbegriff aus, der nicht nur die Beeinträchtigungen, sondern den ganzen Menschen in den Fokus rückt und die Bedarfe des Einzelnen individuell betrachtet. So soll Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht werden. In der Praxis bringt das Gesetz aber auch mehr Forderungen an Verwaltung und Träger mit sich und einige offene Fragen. Darüber sprachen die Mitglieder des Sozialausschusses in der letzten Sitzung.