Suhl - Alle Jahre wieder: Um einen ausgeglichenen und damit genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, braucht Suhl Geld vom Land. Diese Bedarfszuweisungen - 2018 werden 12,3 Millionen Euro benötigt - sind an die Erfüllung strenger Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung gebunden, die von der Stadt in Fortschreibungen des Haushaltskonsolodierungskonzeptes (HSK) nachgewiesen werden müssen. Ende Mai hatte das Landesverwaltungsamt (LVA) der Stadt mitgeteilt, dass es die vorliegende Fortschreibung nicht genehmigen werde, weil das Konsolidierungsziel - der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ab 2023 - voraussichtlich nicht erreicht werde. Konkret bemängelt das LVA den prozentualen Anteil an freiwilligen Leistungen im Haushalt von 3,7 Prozent, obwohl der Stadt bei Gewährung von Bedarfszuweisungen des Landes nur 3,5 Prozent zustehen. Auch eine beabsichtigte Senkung der Hebesätze - wie etwa für die Gewerbesteuer - stehe der Erteilung einer Genehmigung entgegen. Die CDU/FDP-Fraktion hatte deshalb bereits im Finanzausschuss ihren Antrag auf Senkung des Gewerbesteuersatzes zurückgezogen. Vorläufig, wie der bisherige Fraktionschef und jetzige Oberbürgermeister André Knapp betonte.