Der Bundesgerichtshof müsse nun das Urteil überprüfen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Erfurt. Das Gericht hatte am Freitag die heute 43-Jährige wegen Totschlags durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - zwei Jahre weniger als im ersten Urteil vor drei Jahren, das der Bundesgerichtshof aufgehoben hatte.

Nach Überzeugung der Erfurter Richter befand sich die Mutter zur Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation, bedingt durch den Tod ihres Hundes und die Geburt.

Die Frau hatte ihren Sohn im Februar 2008 allein in einer Erfurter Wohnung zur Welt gebracht. Nach der Geburt hatte sie sich nicht um den Jungen gekümmert. Obwohl er wegen Hunger und Kälte schrie, ließ sie ihn unversorgt neben sich liegen. Sechs bis acht Stunden später war das Kind an Unterkühlung gestorben. Ein Jahr später wurde der Leichnam im Gefrierfach gefunden. dpa