Das Verwaltungsgericht Gera hat nach Angaben vom Montag den Eilantrag eines technischen Oberinspektors abgelehnt. Der hatte in der Wahl eines Linke-Politikers zum Regierungschef einen Widerspruch zu seinem Amtseid gesehen. Zur Partei gehörten Strukturen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkennten und dennoch in der Partei mitwirkten, begründete der Mann seinen Antrag, der zudem im Ruhestand weiter sein volles Gehalt haben wollte.

Das Gericht in Gera verneinte diesen Anspruch. Er ergebe sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht. Der Antragsteller sei außerdem kein sogenannter politischer Beamter, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könne, wenn eine neue Regierung ins Amt kommt und andere Ziele verfolgt.

Der Mann, der als Sachbearbeiter in der Landesanstalt für Geologie und Umwelt arbeite, müsse zudem kein politisches Bekenntnis zugunsten der Landesregierung und deren Zielen abgeben. dpa