Weimar/Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat am Montag zwei Klagen gegen die umstrittene Gebietsreform beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eingereicht.

Die Fraktion sehe sich in ihren Rechten als Opposition verletzt, teilte Fraktionschef Mike Mohring mit. Das im Landtag beschlossene Gesetz greift aus CDU-Sicht auch in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Fraktion lasse sich im Prozess von dem Osnabrücker Kommunalrechtler Jörn Ipsen vertreten.

Die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs, Carolin Franz, bestätigte den Eingang dieser beiden Verfahren. Es seien die ersten zur Gebietsreform. Wann Thüringens Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, konnte sie aber noch nicht sagen. Zunächst stünden dazu nun Anhörungen ins Haus - etwa von Vertretern der Landesregierung.

Angreifbar ist nach Meinung des Oppositionspolitikers auch die geplante Kommunalisierung von Aufgaben. «Wenn die Landkreise am Ende im Wesentlichen verlängerte Arme des Staates sind, ist auch das mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar.»

Auch etwa ein Drittel der Thüringer Landkreise hat nach Angaben des Thüringer Landkreistages bereits angekündigt, wegen der umstrittenen Gebietsreform vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Weitere Kreise prüften das noch. Der Landkreistag vertritt 17 Kreise. dpa