Den Arbeitsgerichten, vor allem im Osten, droht nach Einschätzung von Experten ein massiver Richtermangel. Das könne sich dramatisch auf die Laufzeiten der Prozesse auswirken, wenn nicht wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden. Das sagte Alfried Kampen, Präsident des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, vor der am Sonntag beginnenden 79. Konferenz der Präsidenten der deutschen Landesarbeitsgerichte in Rostock. Zusammen mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sollen Wege gefunden, wie das vor allem ab 2025 immer größer werdende Problem behoben werden kann. Derzeit gibt es in Deutschland rund 950 Arbeitsrichter.

Zwischen 2025 bis 2032 werden den Berechnungen zufolge in Ostdeutschland von den 260 Richtern mehr als 50 Prozent ausscheiden. Das Problem sei stärker als in Westdeutschland. Dies liege daran, dass im Osten nach der Wende viele Richter in einem sehr begrenzten Zeitraum neu eingestellt wurden. Allerdings stehen auch im Westen die geburtenstarken Jahrgänge vor ihrer Pensionierung.

Überlegt werde, den Zeitraum für die Pensionierung zu entzerren, sagte Kampen. Dies könne dadurch erreicht werden, dass für Richter der Jahrgänge 1958 bis 1963 Anreize geschaffen werden, früher aufzuhören genauso wie eine Verlängerung ihrer Dienstzeit anzubieten. «Damit wird erreicht, dass die Masse der Pensionierungen nicht in einem so kurzen Zeitraum bewältigt werden muss», erläuterte der Präsident. Gleichzeitig würde so verhindert, dass die Gerichte in der kommenden Generation vor dem gleichen Problem stehen wie heute.

Das Problem werde verschärft, weil die Zahl der Rechtsreferendare, aus dem sich die künftige Richterschaft rekrutiert, ebenfalls stark zurückgeht. Von 2003 bis 2013 sei sie von 13 000 auf 9800 zurückgegangen. «Anders als etwa bei Lehrern gibt es in der Justiz keine Möglichkeit, Quereinsteiger einzustellen.» Ein Richter braucht zwingend zwei juristische Staatsexamen.

Die Lage sei deshalb so brisant, weil es in diesen Prozessen auf eine schnelle Einigung ankommt. Es könne nicht nur für Arbeitnehmer schlimme Folgen haben, wenn er über lange Zeit im Unklaren bleibt. Bei Arbeitgebern drohe das Verzugslohnrisiko, darunter sind die im Laufe eines Prozesses aufgelaufenen und je nach Urteil nachzuzahlenden Gehälter zu verstehen. Mit einer im Schnitt neunmonatigen Verfahrensdauer der ersten Instanz liege Mecklenburg-Vorpommern am bundesweiten Tabellenende, sagte Kampen. dpa