Suhl - Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung ist kaum noch vorstellbar, dass die Süd- und Westgrenze des Bezirkes Suhl für die Bewohner gleichbedeutend mit dem Ende der Welt war. Ein Antrag auf "ständige Ausreise" in den Westen Deutschlands, also Auswanderung, war in den Gesetzen der DDR nicht vorgesehen. Anträge gestellt wurden trotzdem, auch wenn das für die Betroffenen häufig mit schweren Repressalien verbunden war.