Schmalkalden-Meiningen - Um ein Einschleppen des Geflügelpest-Virus (Hochpathogene Aviäre Influenza, Subtyp H5N8) in die Hausgeflügel-Bestände zu verhindern, wurde Ende November 2014 in ganz Thüringen eine Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel in "Risikogebieten" verfügt.

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen waren dabei alle Gemeinden entlang der Werra (von Breitungen bis Leutersdorf) betroffen. Geflügelhalter, die ihre Tiere in diesem Risikogebiet halten, waren angewiesen, ihre Hühner, Enten und Gänse im Stall zu belassen oder unter speziellen Volieren zu halten.

Dies stellte etliche Halter vor große Herausforderungen. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kontrollierte über 70 Geflügelhaltungen stichprobenartig.