Schmalkalden - Werkleiter Uwe Skandera kann die Entscheidung des Gerichts nicht so richtig nachvollziehen. Ging man bisher davon aus, dass sowohl Verbände als auch Bürgerinitiativen mit der Kostenspaltung beim Abwasserbeitrag glücklich waren, ändert das Urteil nun wieder alles. Der Gesetzgeber, also das Land Thüringen, habe mit der Kostenspaltung erreichen wollen, dass man Grundstücksbesitzer, deren Fäkalschlamm in der Regel einmal pro Jahr mit einem Entsorgungswagen abgeholt und ins Klärwerk gefahren und gereinigt wird, über den Teilbeitrag Kläranlage heranziehen konnte. Der beträgt im Bereich das AZV (0,53 Euro pro Quadratmeter). Somit schickte der Verband allen Abwasserkunden einen Bescheid über diesen ersten Beitrag. Der zweite, viel höhere Teilbeitrag von 2,58 Euro pro Quadratmeter (Ableitung), wird erst fällig, wenn das Grundstück komplett bis zum Klärwerk über Kanäle und andere Entsorgungseinrichtungen verbunden ist.