Schönbrunn - Bei der Stichwahl in der Gemeinde Schleusegrund am 6. Mai ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Wie Freies Wort am Freitag erfuhr, war Wahlwerbung des Freie Wähler-Kandidaten Heiko Schilling in und nahe bei Wahllokalen aufgetaucht. Dies ist laut Wahlgesetz nicht gestattet. So lag in einer Wahlkabine in Biberschlag ein sogenannter "Türhänger", auf dem für Schilling geworben wurde. In unmittelbarer Nähe des Lichtenauer Wahllokales hing zudem ein Wahlplakat Schillings. In beiden Fällen haben die jeweiligen Wahlhelfer die Werbung umgehend entfernt, nachdem Wähler sie darauf aufmerksam gemacht hatten. Die beiden Vorkommnisse wurden zudem protokolliert und sind damit aktenkundig.