Bad Salzungen Antrag auf Bürgerbegehren in Liebenstein derzeit nicht zulässig

Das in Bad Liebenstein beantragte Bürgerbegehren „Keine Veräußerung des Stadthallenareals und des Löwenplatzes“ ist aufgrund von Mängeln in der Fragestellung derzeit nicht zulässig. Die Antragsteller haben jedoch bis Donnerstag, 2. Juli, die Möglichkeit, ihren Antrag zu überarbeiten.

 
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