Ein weiterer Faktor sei Stress, betonte Münch und erinnerte daran, dass Minderjährige während der Corona-Pandemie durch Schulschließungen besonders hart getroffen waren. Kinder müssten gewaltfrei und in einem Umfeld aufwachsen, „in dem sie sich auch entwickeln können und eine reelle Chance haben, in der Leistungsgesellschaft anzukommen“.
Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig
Mit dem aktuellen Fall aus Wunsiedel dürfte nun auch die Diskussion um die Strafmündigkeit von Minderjährigen wieder aufflammen. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig - selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.
Zumindest aus Baden-Württemberg kamen bereits Rufe der Politik, das Strafrecht anzupassen. Landesinnenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges wollen die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Die beiden CDU-Politiker schrieben einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung. In dem Schreiben fordern Strobl und Gentges die Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, zu überprüfen. Strobl und Gentges verweisen in dem Brief auch auf den Fall aus Freudenberg.
Buschmann mahnt
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte kürzlich in der „Bild am Sonntag“ gemahnt: „Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen.“ Die deutsche Rechtsordnung halte jenseits des Strafrechts Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren. „Das reicht bis hin zu einer geschlossenen Heimunterbringung und auch einer Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie“, sagte Buschmann.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Kinder- und Jugendkriminalität zeigten klar, dass in der Entwicklung befindliche Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene bräuchten. Er betonte: „Strafunmündigkeit bedeutet aber eben nicht, dass derlei Taten für Kinder keine Folgen haben.“ Nach Auskunft einer Sprecherin seines Ministeriums hat sich an dieser Haltung Buschmanns auch durch die Ermittlungen zu dem Fall in Wunsiedel nichts geändert.