Ob Citytax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer – in etlichen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Hoteliers ist das ein Dorn im Auge. Einige klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Das entschied im Mai, Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer, wie auch immer man sie dann nennt, verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Karlsruher Richter. Zudem erklärten sie, dass die bisher nur auf private Übernachtungen erhobene Steuern auch auf berufliche ausgeweitet werden können.