Arzt seit August 2022 freigestellt
Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem zunächst anonymen Hinweis einer jungen Krankenschwester gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken. Die Frau war die Hauptzeugin in dem Prozess mit insgesamt mehr als 30 Zeugen und Sachverständigen.
Mit dem Urteil setzte das Gericht den Haftbefehl außer Vollzug, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Verteidigung akzeptiert Urteil nicht
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Sie hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, sagte Rechtsanwältin Ria Halbritter in ihrem Plädoyer. Beide Patienten hätten sich in einer "aktiven Sterbephase" befunden. In so einer Situation sei es erlaubt, auf eine palliative Therapie umzustellen. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben.
Mediziner verlässt erleichtert Gericht
Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt würden. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben", sagte der Arzt. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben, erklärte er. Nach dem Urteil verließ er dem Anschein nach erleichtert das Gericht. Er freue sich, endlich nach Hause zu kommen, sagte er knapp.
Mitangeklagt in dem Fall war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1500 Euro eingestellt. In ihrem Fall komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht damals.