Eigentlich, dachten die Geschwister, sei alles geregelt. Der Vater hatte zu Lebzeiten einen von der Lebenshilfe empfohlenen Anwalt und auch einen Notar hinzugezogen, um im Falle seines Ablebens keine Streitigkeiten um das Erbe heraufzubeschwören. Doch nun wissen Hubert Blum und Carmen Artus, dass das nichts brachte. Die beiden Geschwister haben das Erbe noch immer nicht unter sich und der anderen Schwester aufteilen können. Da ihre Schwester Christine seit ihrer Kindheit geistig behindert und nicht geschäftsfähig ist und Zuschüsse vom Staat erhält, ist das Betreuungsgericht in die Erbsache involviert.