Nürnberg/Kelheim - Das Läuten der Kirchenglocken gehört zu Bayern wie das Oktoberfest: Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr allerdings viel zu laut - er klagte deswegen. Allerdings ohne Erfolg, denn das Landgericht Regensburg wies die Unterlassungsklage in erster Instanz ab. Der Mann ging gegen diese Entscheidung in Berufung und scheiterte nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.