Ilmenau - Der Verteidiger eines Angeklagten Mannes, dem vorgeworfen wird, mit 1,15 Promille Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, widerspricht nicht nur Beweisverwertungen, er drängt in dem Strafprozess vor Ilmenaus Amtsgericht auf einen Gutachter, der belegen soll, dass außer seinem Mandanten auch ein anderer das Auto gesteuert haben könnte. Zwei bisherige Prozesstage reichten der Verteidigung bislang nicht aus, den beeinspruchten Strafbefehl über 2 400 Euro abzuwehren. Aus dem Einspruch, der vom Verteidiger ausdrücklich nicht auf die Strafhöhe begrenzt wurde, sondern die Sache an sich betrifft, erwuchs die mündliche Strafverhandlung. Der Angeklagte selbst, der dies zwar nicht muss, aber zur Vereinfachung des gesamten Prozederes auch hätte preisgeben können, wer das Unfallauto damals fuhr, schweigt bisher beharrlich.