Nachdem der Bebauungsplan „Obere Marktstraße/Johannesstraße“ im vergangenen Herbst dem Bau-und Vergabeausschuss des Ilmenauer Stadtrates vorgestellt und damit Offenlage und Beteiligungsverfahren eingeleitet worden waren, galt es nun, die Einwände und Hinweise abzuwägen. Laut Sandra Schönfeld vom beauftragten Ingenieurbüro Bauprojekt Ilmenau seien Hinweise öffentlicher Träger – unter anderem von Landratsamt über Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bis hin zu den Versorgungsträgern gesichtet und bewertet worden. Berücksichtigt wurden, so hieß es, Vorgaben für die Verkehrsführung oder die Beachtung von ausgewiesenen Vorranggebieten Hochwasser. Ein Teil der Hinweise, wie beispielsweise der von TEN oder Wavi, kommen ihren Worten nach erst bei der konkreten Erschließungs- und Objektplanung zum Tragen. Für Verwunderung habe bei der Abwägung die Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege gesorgt, das meinte, der Abriss eines „Kulturdenkmals“ auf der Fläche zwischen Oberer Marktstraße und Johannesstraße sei vom Landesamt nicht genehmigt gewesen. Dieser Irrtum ließ sich aber klären: Da die Abrissgenehmigung bereits länger zurücklag, war dies wahrscheinlich in Vergessenheit geraten. Die Genehmigung lag allerdings nachweislich vor.