Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Gera dem MDR Thüringen. Das Landgericht Erfurt sei einem entsprechenden Antrag gefolgt. Die fünf Männer müssen Auflagen zwischen 2.500 und 1.000 Euro zahlen.

Grundlage für den Antrag auf Einstellung sei die Auswertung eines Überwachungsvideos gewesen. Auf diesem ist die Schießerei am 13. Juli 2014 vor einer Erfurter Spielhalle zu sehen. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, dass nicht allen Angeklagten eine aktive Teilnahme zweifelsfrei nachzuweisen sei. Es sei nicht nachzuweisen, dass sie eine Waffe in der Hand gehalten oder damit geschossen hätten. Daher wäre eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gegen diese Fünf nicht zu erwarten gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Nach Informationen des MDR betreffen die eingestellten Verfahren auch die beiden mutmaßlichen Köpfe der armenischen Mafia-Gruppe in Erfurt. Beide organisieren seit mehr als acht Jahren die Geschäfte in Thüringen. Dabei halten sie auch Kontakte zu anderen armenischen Mafia-Clans in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien oder Armenien.

Gegen die anderen sechs angeklagten Armenier wird der Prozess weiter fortgesetzt. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag und Bildung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen. An diesem 13. Juli vor zwei Jahren kam es zu einem Treffen zwischen der armenischen Mafia-Gruppe aus Erfurt und Mitglieder einer Gruppe aus Leipzig und Berlin. Dabei sollte ein geschäftlicher Streit beigelegt werden, der aber eskalierte. Bei der anschließenden Schießerei wurden mindesten 20 Schüsse abgegeben. Ein Mann wurde schwer, ein weiterer leicht verletzt. Der Prozess vor dem Landgericht Erfurt läuft seit Mai 2015.