Die Gemeinderäte beschlossen bei fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung in zurückliegender Ratssitzung die entsprechende Veränderung der Sondernutzungsgebührensatzung. Demnach werden nun für Gerüste bis zehn Meter Frontlänge an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Gillersdorf einmalig 25 Euro fällig. Bisher lag dieser Betrag bei 12,50 Euro. Steht das Gerüst jedoch länger als zwei Monate, müssen für jeden weiteren Monat 15 Euro gelöhnt werden. Diese Gebühr lag bisher bei 7,50 Euro.