Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Anlass ist der sogenannte Suhler Frühling vom 29. April bis 1. Mai mit Pflanzentagen und Automeile. Das Gericht betrachte die Veranstaltung als ausreichenden Grund, um Geschäfte und Läden auch am Sonntag zu öffnen.

In einem ähnlichen Fall im März in Erfurt hatten die Richter anders entschieden. Generell müsse die Öffnung der Geschäfte dem Ereignis folgen. Die Interessen von Händlern und möglichen Kunden am Verkaufen und Einkaufen reichten nicht aus. (AZ 3 EN 222/16)