Rohr - So geringfügig das Delikt auch erscheinen mag, bringt es für die Opfer doch einigen Ärger mit sich. Bevor diese sich ein neues Nummernschild holen können, müssen sie Strafanzeige bei der Polizei stellen, den Verlust bei der Kfz-Zulassungsstelle melden und ein neues Kennzeichen bestellen. Auf den Kosten, die dabei entstehen, bleiben sie zumeist sitzen - wenn sie nicht eine Diebstahlversicherung ohne Eigenbeteiligung abgeschlossen haben.