Diese wolle man vorerst nicht beschließen, so Bürgermeister Günther Köhler, jedoch werde man im Laufe dieses Jahres nicht drumherum kommen. Grund ist eine Änderung im Thüringer Finanzausgleichsgesetz von Dezember 2015, der zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Kommunen in Zukunft besagten Hebesatz ansetzt.

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung im Jahr 2020 werden die Jahre 2016, 2017 und 2018 zugrunde gelegt. Das bedeute, erhöhe die Stadt in diesem Jahr die Gewerbesteuer nicht auf einen Hebesatz von 395 Prozent, falle es der Stadt in vier Jahren finanziell auf die Füße, hieß es. Mit einer zehnprozentigen Erhöhung der Gewerbesteuer "ziehen wir kein Gewerbe an", so Köhler.

Wehren könne man sich dagegen jedoch nicht - bei der Erhöhung auf 357 Prozent im Jahr 2011 sei es bereits genau so gewesen. Der Gemeinde- und Städtebund habe zwar widersprochen, sei aber abgeblitzt, und das Gesetz sei rechtskräftig. "Wir beschließen die Erhöhung vorerst nicht. Erstmal abwarten, was die anderen machen", sagte Köhler. Ändern wird das voraussichtlich jedoch nichts daran, dass noch im ersten Halbjahr 2016 eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden muss.
hk