Masserberg - Eine Petition an den Thüringer Landtag ändere keine Gemeindegebiete. Dazu bedürfe es eines Antrages der Gemeinde an das zuständige Innenministerium und eines anschließenden Gesetzgebungsverfahrens im Landtag. Nur so könnten Gemeindegrenzen geändert werden, denn der Petitionsausschuss könne keine Gebietsänderung veranlassen, stellt Höhn in einer Pressemitteilung fest. Das ausdrückliche Ziel der BI Pro Masserberg sei die Aufhebung der Gebietsreform von 1950 und 1996. "Ersteres ist aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen nicht mehr möglich und letzteres wird gerade getan. Allerdings anders, als die BI sich das vorstellt" , so Höhn.