Berlin - Der Abgas-Skandal droht den betroffenen VW-Kunden nach Einschätzung von Verbraucherschützern direkt ans Portemonnaie zu gehen. So besagt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), dass Volkswagen nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet ist, sämtliche Kosten für die Folgen der bevorstehenden Rückrufe zu tragen. Dazu zählten etwa ein Ersatzwagen während der Reparatur, Verdienstausfall oder Mängel im Anschluss an die Nachbesserungen in den Werkstätten.