Die Richter folgten damit am Montag den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zunächst vorgeworfen, das Wohnhaus seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau und deren beiden Töchter angezündet zu haben. Bei dem Feuer im Juli 2013 kam die Siebenjährige ums Leben.

Am Ende hielt jedoch selbst die Anklagebehörde die Gründe für eine Verurteilung nicht mehr für ausreichend. dpa