Frage: Ich lebe mit meinem Freund in einer gleichgeschlechtlichen, aber nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft. Aus meiner geschiedenen Ehe habe ich zwei Kinder. Kann ich die gesetzliche Erbfolge ausschließen und meinen Freund im Testament als Alleinerben einsetzen ?

Antwort: Durch ein Einzeltestament, dass Sie entweder eigenhändig (handschriftlich geschrieben und unterschrieben) oder durch einen Notar errichten (Vorteil: Ihr Erbe benötigt nach Ihrem Tod keinen Erbschein), können Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Als testamentarischen Erben können Sie auch Ihren Freund einsetzen. Ihre Kinder haben nach Ihrem Ableben aber Pflichtteilsansprüche; der Pflichtteil besteht dann in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier jeweils ein Viertel.