Suhl - Vermieter, die eine Wohnung mit Heizung vermieten, müssen auch für die ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung sorgen. Mängel an der Heizungsanlage befreien sie nicht von dieser Pflicht. Auch mit maroden Fenstern und noch ausstehender Wärmedämmung können sie sich nicht herausreden. Bleibt die Wohnung kalt, dann können Mieter ihre Miete mindern.
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