Frankfurt/Main - Die geprellten Anleger der Pleitefirma Phoenix Kapitaldienst müssen vier Jahre nach Auffliegen des Betrugs weiterhin auf Entschädigung warten. Das sei die Konsequenz eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) von Anfang Februar, erläuterte die Kanzlei von Insolvenzverwalter Frank Schmitt am Donnerstag.
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