Wirtschaft Gericht: Arbeitgeber müssen über Resturlaub aufklären

Schön kühl? Reisende sollten je nach Urlaubsziel besser auf Eiswürfel in Getränken verzichten. Foto: Andrea Warnecke

Nicht beantragter Urlaub kann nicht mehr automatisch verfallen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen mit mehr Aufwand rechnen.

 
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