Erfurt Ende des Monats sollen die ersten Novemberhilfen fließen

Schnelle Unterstützung hatte der Bund Gastwirten für den Lockdown im November versprochen. Doch Bund und Länder können sich in Detailfragen bisher nicht einigen.

 
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Erfurt - Schon am Dienstag musste Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) die Anrufer bei der Telefonaktion unserer Zeitung zu den Corona-Hilfen in einem Punkt immer wieder vertrösten. Bei den Novemberhilfen. Mit diesen hatte der Bund bei der Entscheidung zum Lockdown in der Gastronomie den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung versprochen. 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 sollen sie erstattet bekommen.

So weit die Theorie. Doch die praktische Umsetzung zieht sich in die Länge. Es sind Detailfragen, bei denen sich Bund und Länder nicht einigen können. "Die Details klären wir hoffentlich heute Abend in der Videoschalte der Wirtschaftsministerkonferenz mit dem Bund", hatte Tiefensee am Dienstag erklärt. Und den Unternehmern Hoffnung gemacht, dass sie ab der 48. Kalenderwoche ihren Antrag auf die Novemberhilfen stellen können. Da wäre der November allerdings quasi schon zu Ende, die betroffenen Restaurant, Kneipen und Hotels schon seit vier Wochen dicht.

Doch viel klarer ist die Situation auch nach der Videokonferenz der Wirtschaftsminister am Dienstag nicht. Alle Ressortchefs hätten sich für ein einfaches und schlankes Förderverfahren ausgesprochen, teilte Tiefensee nach der Konferenz mit. Es gebe aber noch keine finale Einigung zu den Antragsverfahren für die geplanten Novemberhilfen des Bundes, aber immerhin eine "Annäherung in zentralen Punkten", so der Minister. So werde das Direktantragsverfahren bei den Solo-Selbstständigen inzwischen überwiegend akzeptiert. Dieser Punkt war strittig. Denn bei den bisherigen Hilfen des Bundes musste ein Steuerberater eingeschaltet werden.

Viele Kleinstunternehmer haben genau diesen aber nicht. Sie sollen nun selbst den Antrag stellen können. Allerdings nur bei einer pauschalen Fördersumme und einer einfachen Antragsprüfung, die auf Basis von Daten der Finanzämter erfolgen soll, heißt es aus dem Ministerium in Erfurt. Unabhängig davon soll auch das Verfahren mit Steuerberater über die zentrale Antragsplattform des Bundes möglich sein. Bei der Frage, welche Unternehmen im Corona-Lockdown als "indirekt betroffen" gelten müssen, haben die Länderminister einen eigenen Vorschlag unterbreitet: Demnach soll nicht der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit einem von Schließung betroffenen Unternehmen für die Hilfen aussschlaggebend sein. Der Bund wollte, dass Unternehmen nachweisen, dass sie ihren Umsatz zu 80 Prozent mit von der Schließung betroffenen Unternehmen machen.

Die Länder wollen die Hilfen stattdessen von einem nachweisbaren Umsatzeinbruch von mindestens 70 Prozent abhängig machen. Dieses Kriterium lasse sich einfacher erfassen und vermeide außerdem, dass bestimmte Unternehmen vom Zugang zu Novemberhilfen abgeschnitten würden, erklärte Tiefensee. Es liege jetzt am Bund, hier schnellstmöglich eine gangbare Lösung vorzuschlagen.

Die vom Bund geforderte Möglichkeit von Abschlagszahlungen sieht die Mehrheit der Landeswirtschaftsminister kritisch, weil alle Anträge dann doppelt "angefasst" werden müssten und damit die Verfahren für alle Betroffenen verzögern würden. Doch am Ende entscheiden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), dass es doch Abschlagszahlungen geben soll. Am Donnerstagabend teilt Altmaiers Haus mit, dass Solo-Selbstständige Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro erhalten, andere Unternehmen bis zu 10 000 Euro. "Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig", erklärte Altmaier.

Die Antragstellung und Auszahlung soll voll elektronisch erfolgen. Die entsprechende Plattform soll Ende November freigeschaltet werden. Erste Abschlagszahlungen sollen Ende November ausgezahlt werden. Die Anträge könnten einfach und unbürokratisch gestellt werden, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium.

Tiefensee hatte in der Runde am Dienstag außerdem dafür geworben, dass zusätzliche Leistungen, die die Länder anbieten, nicht mit der Novemberhilfen des Bundes verrechnet werden. Das betrifft in Thüringen unter anderem die Lebenshaltungspauschale für Solo-Selbstständige von 1180 Euro pro Monat sowie den Azubizuschuss. Ein Entscheidung dazu gibt es aber noch nicht.

Anträge auf die Novemberhilfen sollen betroffene Unternehmen ab Ende des Monats auf der Online-Plattform des Bundes stellen können:

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www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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