Beim so genannten "Berliner Testament" berufen sich Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und einen Dritten, zumeist die gemeinschaftlichen Abkömmlinge, zum Erben des Überlebenden.
Wirtschaft Die Enkel als Schlusserben einsetzen
Redaktion 21.12.2004 - 00:00 Uhr