Der Thüringer Verfassungsgerichtshof habe einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgewiesen, der sich gegen einen Wertungsteil stellte, teilte das Gericht am Mittwoch in Weimar mit. Die Begründung sollte den Beteiligten gesondert übermittelt werden.

Seine Partei wolle verhindern, «dass Rot-Rot-Grün eine verfassungsrechtlich unzulässige Wertung abgibt, bevor überhaupt alle Beweise aufgenommen wurden», hatte CDU-Obmann Manfred Scherer den Eilantrag vor rund vier Wochen begründet.

Die Ausschussvorsitzende Madeleine Henfling (Grüne) zeigte sich erfreut über das Urteil. Die Regierungskoalitionen sähen sich darin bestätigt, einen Zwischenbericht inklusive Wertungsteil zu erstellen. Der Bericht solle nun in der nächsten regulären Sitzung am kommenden Montag beschlossen werden. Die CDU-Klage bezeichnete sie als Verzögerungstaktik.

Der Ausschuss war auf Drängen der CDU eingesetzt worden, um zu klären, ob der aktuelle Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse (SPD) im Umgang mit dem Aktenlager von Immelborn schwere Fehler begangen hat. Hasse war im Sommer 2013 auf das Aktenlager im Wartburgkreis aufmerksam gemacht worden. Daraufhin hatte er sich mit dem damals CDU-geführten Innenministerium einen heftigen Streit darüber geliefert, ob ihm die Polizei bei der Räumung des Aktenlagers helfen muss. Dabei hatte Hasse das Ministerium sogar verklagt. dpa