Thüringen Wenn es erlaubt ist, den Stimmzettel zu beschreiben

Von Eike Kellermann
Doppelt gilt nicht: Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurne stecken. Zur Bürgermeisterwahl in Masserberg (das Beispielfoto entstand nicht dort) gab ein Wähler gleich zwei Wahlzettel ab und wählte somit doppelt. Foto: dpa

Bei den kommenden Bürgermeister-Wahlen in Thüringen treten in 44 Gemeinden keine Kandidaten an. Doch auch hier müssen die Bürger auf einen Ortsvorsteher nicht verzichten.

 
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