Zwickau - Im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich vor fast 30 Jahren hat am Freitag ein Zeuge geschildert, wie er die Leiche der jungen Frau gefunden hatte. Zugleich wurde bereits am zweiten Verhandlungstag deutlich, dass für die juristische Aufarbeitung des Verbrechens aus DDR-Zeit am Landgericht Zwickau viel Geduld nötig sein wird.

Ein ehemaliger Armeeangehöriger hatte die Leiche gefunden, als er an einem Parkplatz austreten wollte. Dabei sei er auf einen leuchtenden Gegenstand in dem Waldstück nahe Plauen aufmerksam geworden. Es handelte sich um das Moped der 18-Jährigen. «Sie lag dort nackt und das Gesicht war teilweise bedeckt», erinnerte sich der 50-Jährige Zeuge.

Wunderlich war am 9. April 1987 mutmaßlich zur Verdeckung eines Sexualdelikts ermordet worden. Angeklagt ist ein 61 Jahre alter Mann aus dem thüringischen Gera, der sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen äußerte.

Minutiös versuchte das Gericht, die zurückliegenden Erinnerungen des Zeugen von Vermischungen und Mutmaßungen zu trennen. Bei detaillierten Nachfragen schüttelte der gebürtige Vogtländer immer wieder den Kopf, weil er sich nicht erinnern konnte. Unklar blieb auch, warum Tatortfotos, die die Entfernung und Lage von Leiche und Moped zeigten, nicht mit den Erinnerungen des Zeugen von 1987 übereinstimmten.

«Das ist ein Punkt, der von zentraler Bedeutung ist. Aber da kommen wir jetzt nicht weiter», räumte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann ein. Dies müsse im weiteren Verfahren mit dem zuständigen Ermittler geklärt werden, auf dessen Hartnäckigkeit die Lösung des Mordfalls hauptsächlich zurückzuführen ist.

Doch nicht nur die lange Zeitspanne zwischen Tat und Prozess birgt viele Probleme. Auch der Gesundheitszustand des angeklagten Frührentners bereitet den Juristen Kopfzerbrechen. Laut einem Gutachten ist der Mann nach einem Schlaganfall eingeschränkt verhandlungsfähig. Demnach sind ihm pro Tag nur zwei Stunden mit einer Pause dazwischen zuzumuten.

Allerdings habe sich am zweiten Prozesstag gezeigt, dass sich der Angeklagte nach der Mittagspause schon kaum noch an das Geschehen vom Vormittag erinnern könne, sagte sein Verteidiger. Er könne nicht sagen, ob sein Mandant dies nur simuliere oder dies auf seine Krankheit zurückzuführen sei. «Aber so ist eine Verteidigung nicht möglich», betonte der Anwalt. Nun prüft das Gericht, ob sich ein Gutachter während des Prozesses erneut ein Bild über die Verhandlungsfähigkeit des Mannes machen soll. Seine Untersuchungshaft verbringt er im Haftkrankenhaus Leipzig. Das Verfahren wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. dpa