Der Videobeweis bei der Abstandsmessung auf Bayerns Autobahnen ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg erlaubt. Die dabei gewonnenen Beweise seien grundsätzlich verwertbar, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, mit dem das OLG ein Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt bestätigte.
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