Doch das Vorhaben sorgt für Verunsicherung. Viele Mitarbeiter wollen offenbar lieber bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bleiben. Angeblich liegt die Bezahlung über dem, was nach dem für den Landesdienst geltenden Tarifvertrag gezahlt würde. Ministerin Werner versicherte, dass der Freistaat in alle Pflichten der bisherigen Arbeitsverträge einsteige. Ein Klinik-Betriebsrat sagte hingegen, dass diese Pflicht nur für ein Jahr nach dem Betriebsübergang gelte. Fragen nach der Anrechnung von Dienstjahren oder Versetzungen blieben unbeantwortet, weil das Gesundheitsministerium mit den Trägern die Modalitäten der Verstaatlichung erst noch aushandeln muss. Die wirft eine Fülle von Problemen auf, nicht nur beim Personal: Wie sieht es mit der Nutzung der bisherigen Gebäude aus, wie mit EDV, Buchhaltung oder Technik? Schließlich ist der Maßregelvollzug mit der Klinik verzahnt. Es solle so wenig wie möglich Änderungen geben, sagte die Ministerin. Klinik-Geschäftsführerin Franka Köditz kritisierte, dass man bisher nicht in die Neuordnung einbezogen worden sei.