Nach dem Beschluss in Berlin soll eine verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergelde für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 die Maßnahme eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.
Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, erklärte, für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sei es wichtig, dass die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent fortgeführt wird. Die Unternehmen sollten die Krise als Chance begreifen und in Weiterbildung und Qualifizierung investieren. Die IHK Südthüringen erklärte, es sei absehbar, dass die heimische Wirtschaft noch sehr lange mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen habe. «Wir rechnen mit der Rückkehr auf den alten Wachstumspfad erst Ende 2021.» dpa