Thüringen Thüringer sorgt für Grundsatzentscheidung bei Hartz-IV-Sanktionen

Bei finanziellen Leihgeschäften sollten Hartz-IV-Empfänger ein Darlehensvertrag aufsetzen, sonst droht der Vorwurf eines Scheingeschäftes. Foto: Jens Büttner/dpa

Erfurt - Am Beispiel eines Falls aus Thüringen will das Bundesverfassungsgericht über die Grundrechte von Hartz-IV-Empfängern entscheiden.

 
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