Thüringen Sonderzahlungen beim Mindestlohn anrechenbar
Redaktion 25.05.2016 - 14:34 Uhr
Erfurt - Arbeitgeber können Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem ersten Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Fällen verrechnen.
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