Thüringen Sonderzahlungen beim Mindestlohn anrechenbar

8,50 Euro in Münzen und den Ausschnitt einer Infobroschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit der Aufschrift «Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde». Foto: dpa

Erfurt - Arbeitgeber können Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem ersten Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Fällen verrechnen.

 
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