Meiningen - Er setzte dem Leiden seines schwerkranken Vaters ein Ende und tötete ihn nach langer Pflege auf dessen Wunsch hin: Ein 42 Jahre alte Mann wurde am Landgericht Meiningen am Mittwoch wegen Tötung auf Verlangen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Sonneberg seinen 68 Jahre alten Vater am 1. November 2015 mit einem Kissen erstickte.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags eine dreijährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch, weil sie von einen natürlichen Tod des Mannes ausgegangen war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. Er ließ lediglich über seinen Anwalt erklären, dass er sich nicht mehr gut erinnern könne. Er habe lange keinen Kontakt zu seinem Vater gehabt und sei vor Jahren von ihm geschlagen worden. Das Gericht hielt dem nicht vorbestraften Angeklagten zugute, dass er sich zuletzt aufopfernd um seinen Vater gekümmert hatte - obwohl dieser ihn zu Lebzeiten ignoriert haben soll.

Der 68-Jährige litt unter anderem an einem Hirntumor und einer chronischen Lungenentzündung. Er habe wochenlang einen ernstzunehmenden Todeswunsch geäußert, da er starke Schmerzen hatte, sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Feld-Gerdes. Nach dessen Tod habe der Sohn gegenüber der Notärztin, Pflegekräften und Polizeibeamten geäußert, dass sein Vater das von ihm gewollt habe. Da der Angeklagte zur Tatzeit fast drei Promille hatte, sei nicht davon auszugehen, dass er sich so etwas in einer derartigen Ausnahmesituation ausdenke, begründete Feld-Gerdes. dpa

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