Das gesamte Tatbild sei erschreckend und zutiefst verstörend und geeignet das Vertrauen in die Integrität der Polizei erheblich zu beeinflussen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Montag. Rechtsmittel können noch eingelegt werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer im Dienst Geschlechtsverkehr mit einer Frau in deren Wohnung in Marlishausen (Ilm-Kreis) hatten. Dorthin waren sie im September 2019 gefahren, um Ausweispapiere der gebürtigen Polin zu suchen. Bei einer Kontrolle zuvor hatten die Polizisten an der Echtheit der Dokumente gezweifelt. Das Gericht hält es zwar für möglich, dass die Frau die Initiative für den Geschlechtsverkehr ergriff, dies aber aus einer Notsituation heraus tat, da sie sonst mögliche Konsequenzen für sich fürchtete.

Angeklagt wurden die heute 23 und 28 Jahre alten Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung im besonders schweren Fall. Doch die Staatsanwaltschaft rückte in ihrem Plädoyer von den Vergewaltigungsvorwürfen ab und forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Die Verteidiger der Polizisten plädierten auf Freispruch.

Die als Hauptbelastungs-Zeugin geladene Frau war indes nicht auffindbar und nicht zum Prozess erschienen. Vor dem Landgericht hatte eine Gruppe Frauen gegen Rassismus und Sexismus bei der Polizei protestiert. Immer wieder sei in diesem Zusammenhang von Einzelfällen die Rede, sagte eine Sprecherin. Dabei handle es sich ihrer Auffassung nach um ein strukturelles Problem bei der Polizei. dpa