Da einer der beiden die Angaben zur Person verweigerte, verständigte sie die Polizei. Die Polizei nahm seine Personalien dann am Bahnhof Greiz auf. Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen einen 36-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorliegt. Da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 1695,- Euro nicht zahlen konnte, muss er nun für 113 Tage ins Gefängnis. Im weiteren wurde eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gefertigt, da er keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte. jbr