Damit folgte das Gericht am Freitag den Forderungen der Verteidigung. Der Angeklagte - ein 34-Jähriger aus Gotha - hatte während des Prozesses eingeräumt, einem Mann aus Lübeck via Skype Anweisungen zum Missbrauch von dessen Tochter gegeben und dabei zugesehen zu haben. Der Vorsitzende Richter, Holger Pröbstel, hielt ihm zu Gute, dass er glaubhaft Reue gezeigt und einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrengt habe. Er verpflichtete ihn zu einer Sexualtherapie.

Staatsanwältin Claudia Polz hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen schweren, gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs an einer Minderjährigen gefordert. Der Angeklagte habe nicht nur zu der Tat angestiftet, sondern sei selbst Täter. Polz kündigte an, in Revision zu gehen.

Gegen den Mann aus Lübeck war bereits im Juni ein Urteil gesprochen worden. Die Richter verurteilten den damals 29-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft, weil er nach ihrer Überzeugung seine zweijährige Tochter über Monate immer wieder vergewaltigt, gequält und dabei gefilmt hatte. Zudem ordneten sie die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an. Einen Mittäter verurteilten sie zu zehn Jahren Gefängnis. Bundesweit wird gegen mehr als 50 Männer ermittelt, die den Missbrauch live im Internet verfolgt haben sollen. dpa