Bislang konnte die Frau aber als Hauptbelastungszeugin im Prozess nicht befragt werden. Ihr aktueller Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Der Anwalt, der sie als Nebenklägerin vertritt, weiß nicht, ob seiner Mandantin der Prozess überhaupt bekannt ist. Ein Zielfahnder des Landeskriminalamts konnte zuletzt nicht herausfinden, wo die Frau im Moment lebt.
Bei dem zurückliegenden Verhandlungstermin machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die Kammer durch die bisherigen Beweise nicht von Vergewaltigung als Tatbestand überzeugt sei. Inzwischen wurden die zwei Polizisten zudem aus ihrer knapp neunmonatigen Untersuchungshaft entlassen, da der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung aus Sicht des Gerichts nicht mehr zu halten war.
Angeklagte hoffen auf Freispruch
Entsprechend der Ansage des Vorsitzenden Richters rückten daher auch die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft beim Plädoyer vom Vergewaltigungsvorwurf ab. Wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung forderten sie zwei Jahre Haft auf Bewährung. Sie kritisierten, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, um die Frau doch noch zu finden und vor Gericht zu den Vergewaltigungsvorwürfen zu befragen.
Die Verteidiger der 23 und 28 Jahre alten Angeklagten plädierten dagegen auf Freispruch, da aus ihrer Sicht keine Straftat vorliege. Ihrer Ansicht nach sei die Frau auch keine Gefangene oder behördlich Verwahrte im Sinne des Strafgesetzbuches gewesen.
Sollten die Polizisten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhalten, würden sie mit der Rechtskraft des Urteils aus dem Dienst entlassen werden. Das sieht das Beamtenstatusgesetz so vor. Sollte die Strafe geringer ausfallen, dann würde laut Sprecher der Polizeilandesdirektion ein Disziplinarverfahren gegen die beiden wieder aufgenommen werden, das währende des Strafprozesses ruhte. Die Entfernung aus dem Polizeidienst wäre auch in diesem Verfahren ein möglicher Ausgang. dpa