Die Mitglieder des höchsten Thüringer Gerichts wurden nach der Wahl ernannt und legten im Parlament ihren Amtseid ab. Die Verfassungsrichter sind jeweils für sieben Jahre gewählt.

Die Wahl war notwendig, weil Amtszeiten von Richtern abgelaufen waren. Die Position von Gerichtspräsident Manfred Aschke stand nicht zur Wahl; seine Amtszeit läuft seit 2014.

Die Abstimmung sorgte für Kontroversen. Weil die AfD-Fraktion die Personalvorschläge nach Angaben ihres Geschäftsführers Stefan Möller vorab nicht prüfen konnte, verließen ihre Mitglieder während der namentlichen Abstimmung den Plenarsaal des Landtags. «Wir hatten keine Chance, die Kandidaten kennenzulernen», begründete Möller den Auszug aus dem Sitzungssaal. Die AfD-Fraktion hatte beantragt, die Richterwahl von der Tagesordnung abzusetzen. Sie scheiterte damit jedoch an der Mehrheit der Abgeordneten. dpa