Suhl - Das Gesetz kennt kein Pardon. Wer schwänzt, und zwar beharrlich, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 1500 Euro kann es kosten, dem Unterricht und verbindlichen schulischen Veranstaltungen fernzubleiben. So steht es in Paragraf 59 des Thüringer Schulgesetzes, der sich mit Ordnungswidrigkeiten befasst - mit Verstößen gegen die gesetzliche Schulpflicht also.