Erfurt - Zwei Pflegeheime in Thüringen sind nach Angaben der Krankenkassen bislang gerichtlich gegen die Veröffentlichung ihrer Benotung durch den sogenannten «Pflege-TÜV» vorgegangen. Die Anträge der Heime in Nordhausen und Gotha auf einstweilige Verfügung seien von den Sozialgerichten aber abgelehnt worden, teilte der Ersatzkassenverband vdek am Mittwoch mit.
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