Erfurt - Das teilte MDR Thüringen am Sonntag mit. Steinbrück als Gläubiger hat laut Gericht kein Beschwerderecht. Zudem seien Fristen nicht eingehalten worden, hieß es.

Die RVG finanziert sich aus den Zuschüssen des Landkreises, Fahrgeldeinnahmen sowie Fördermitteln für den Schülerverkehr sowie den Transport von Schwerbehinderten. Steinbrück, der früher im Auftrag der RVG als Subunternehmer fuhr, hatte vom Landgericht Erfurt Abschlagszahlungen von der RVG von insgesamt 675 000 Euro zugesprochen bekommen. Die RVG meldete daraufhin Insolvenz an.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die vorzeitige Kündigung der Verträge durch die RVG. Da Steinbrück diese für unwirksam hält, lässt er seine Busse weiter fahren. Daher gibt es seit Jahresbeginn auf mehreren Linien einen doppelten Busverkehr. dpa